Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.07.2017 aufgehoben
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§ 8 - Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV)

V. v. 13.11.2003 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch § 8 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2367
Geltung ab 30.06.2003; FNA: 610-1-15 Allgemeines Steuerrecht
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§ 8 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2003 in Kraft.



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