Artikel 13 - Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze (BetrAVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 10 tritt mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft.

(3) Artikel 2 Nr. 5 tritt mit Wirkung vom 1. November 2006 in Kraft.

(4) Artikel 12 tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2006.



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