§ 11 Ausbildungsakte
Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Lehrgangsklausuren und Bewertungen aufzunehmen sind.
interne Verweise§ 26 LAP-gDBNDV Ausbildungsaufstieg ... und Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2, die §§ 9 bis 25 sowie die §§ 28 bis 43 sind entsprechend anzuwenden. (3) Mit der ...
§ 27 LAP-gDBNDV Praxisaufstieg ... im Bundesnachrichtendienst. § 9 Abs. 3, 4 und 6 sowie die §§ 10 und 11 gelten entsprechend. (3) Während der Lehrgänge sind insgesamt vier ...
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