§ 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) durchgeführt. Der Bundesnachrichtendienst weist die Anwärterinnen und Anwärter zum Grundstudium der Fachhochschule und für das Hauptstudium dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Abteilung Bundesnachrichtendienst, zu.
interne Verweise§ 26 LAP-gDBNDV Ausbildungsaufstieg ... und Anwärtern an der Ausbildung teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2, die §§ 9 bis 25 sowie die §§ 28 bis 43 sind entsprechend anzuwenden. (3) Mit der ...
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