Zitierungen von § 39 LAP-gDBNDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 LAP-gDBNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-gDBNDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 LAP-gDBNDV Leistungsnachweise während der Fachstudien
... eine Woche vor der Ausführung angekündigt. Der Leistungsnachweis wird nach § 39 bewertet und schriftlich bestätigt; Studienabschnitt, Fach, Art des Nachweises, Rangpunkte ... und Noten aufgeführt werden. Das Zeugnis schließt mit der Angabe der nach § 39 Abs. 1 Satz 2 ermittelten Durchschnittspunktzahl. Wer Fächer belegt hat, in denen keine ...
§ 25 LAP-gDBNDV Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
... mindestens für einen Monat zugewiesen werden, eine schriftliche Bewertung nach § 39 abgegeben. (2) Während der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sind mindestens ... mindestens fünf Leistungstests entsprechend § 24 Abs. 1 zu erbringen, die nach § 39 bewertet werden. § 24 Abs. 5 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die ...
§ 26 LAP-gDBNDV Ausbildungsaufstieg
... teil. Die §§ 2 und 8 Abs. 2, die §§ 9 bis 25 sowie die §§ 28 bis 43 sind entsprechend anzuwenden. (3) Mit der erfolgreichen Ablegung der ...
§ 28 LAP-gDBNDV Zwischenprüfung
... (5) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander nach § 39 bewertet. Die oder der Zweitprüfende kann Kenntnis von der Bewertung der oder des ...
§ 33 LAP-gDBNDV Diplomarbeit
... bestimmt die Zweitprüferin oder den Zweitprüfer. Für die Bewertung ist § 39 entsprechend anzuwenden. Weichen die Bewertungen einer Diplomarbeit um nicht mehr als drei ...
§ 36 LAP-gDBNDV Mündliche Prüfung
... werden. (4) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 39 ; die Fachprüferin oder der Fachprüfer schlägt jeweils die Bewertung vor. Das ...
§ 41 LAP-gDBNDV Zeugnis
... bestanden haben, ein Prüfungszeugnis, das mindestens die Abschlussnote sowie die nach § 39 Abs. 1 Satz 2 errechnete Durchschnittspunktzahl enthält. Ist die Prüfung nicht ...


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