Artikel 8 - Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)

Artikel 8 Änderung des Bewertungsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2006 BewG § 11, § 97, § 152

Das Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Artikel 115 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 11 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Satz 2 gilt nicht für ertragsteuerliche Zwecke."

2.
In § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 werden in dem Klammerzusatz nach dem Wort „Haftung" ein Komma sowie die Wörter „Europäische Gesellschaften" eingefügt.

3.
Dem § 152 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals zum 1. Januar 2006 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 8 SEStEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 SEStEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEStEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 18 JStG 2007 Änderung des Bewertungsgesetzes
... der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 230), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782), wird wie folgt geändert: 1. ...


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