Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (EUBeitrBGRUBRAnpG k.a.Abk.)

G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2814 (Nr. 58); 2007 I 764, 2007 II 127
Geltung ab 01.01.2007
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Artikel 8 Inkrafttreten


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (BGBl. 2006 II S. 1146) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EUBeitrBGRUBRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUBeitrBGRUBRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes
B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162
Bekanntmachung AufenthGNeuf
... 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2814, 2007 I S. 764), der nach dessen Artikel 8 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. II S. 1146, 2007 II S. ...


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