Änderung Artikel 2 Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union vom 01.01.2007

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2007 geltenden Fassung
durch Berichtigung B. v. 15.05.2007 BGBl. I S. 764
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


§ 39 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 werden nach der Angabe „(BGBl. 2003 II S. 1408)' die Wörter „oder nach dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (BGBl. 2006 II S. 1146)' eingefügt.

(Text alte Fassung)

2. In Satz 2 werden die Wörter „dieses Vertrages' durch die Wörter „dieser Verträge' ersetzt.

(Text neue Fassung)

2. In Satz 1 werden die Wörter „dieses Vertrages' durch die Wörter „dieser Verträge' ersetzt.




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