Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der
Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an gültigen Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.