Artikel 8 - Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Dezember 2006 BNatSchG § 22, § 48, § 52, § 60

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

1.
In § 22 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
In § 48 Abs. 2 Satz 1 werden

a)
die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und

b)
die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie"

ersetzt.

3.
§ 52 Abs. 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie" ersetzt.

4.
In § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 wird die Angabe „§ 17 Abs. 1b" durch die Angabe „§ 17b Abs. 1 Nr. 5" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 InfraStrPlanVBeschlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InfraStrPlanVBeschlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
G. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 666
Artikel 3 USchadGEG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833), wird wie folgt geändert: 1. ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed