Das
Bundesnaturschutzgesetz vom
25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 22 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.
- 2.
- In § 48 Abs. 2 Satz 1 werden
- a)
- die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und
- b)
- die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie"
ersetzt.
- 3.
- § 52 Abs. 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie" ersetzt.
- 4.
- In § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 wird die Angabe „§ 17 Abs. 1b" durch die Angabe „§ 17b Abs. 1 Nr. 5" ersetzt.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
G. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 666