§
1 der
Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom
20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 4 Abs. 24 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird die Angabe „Rostock I" durch das Wort „Rostock" ersetzt.
- b)
- In Nummer 6 wird das Wort „Kehl" durch das Wort „Offenburg" ersetzt.
- c)
- In den Nummern 8 und 16 werden jeweils die Angabe „Berlin Neukölln-Nord" durch die Wörter „Berlin Neukölln" ersetzt.
- d)
- In den Nummern 9 und 24 werden jeweils die Angabe „Hamburg Mitte-Altstadt" durch die Angabe „Hamburg-Nord" ersetzt.
- e)
- In den Nummern 11, 21 und 27 werden jeweils die Angabe „Kassel-Goethestraße" durch die Angabe „Kassel-Hofgeismar" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 wird die Angabe „Berlin Neukölln-Nord" durch die Wörter „Berlin Neukölln" ersetzt.
Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes
G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715