§ 7 Rechtsschutz
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
Frühere Fassungen von § 7 IWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 IWG
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes
G. v. 08.07.2015 BGBl. I S. 1162
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