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§ 187 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 187 Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten



Der schwankungsbereinigte Wert für finanzielle Sicherheiten ist das Produkt aus dem Marktwert der finanziellen Sicherheit und der Differenz aus Eins und der Summe aus Wertschwankungsfaktor nach § 188 und Währungsschwankungsfaktor nach § 189 für diese finanzielle Sicherheit (CVA = C x [1-(HC+HFX)]).

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Zitierungen von § 187 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 187 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 49 SolvV KSA-Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2011)
... einer mit ihrem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 zu berücksichtigenden finanziellen Sicherheit ein Betrag in Höhe des Produkts aus ...
§ 94 SolvV Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall (vom 31.12.2010)
... der Produkte aus dem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 und dem Laufzeitanpassungsfaktor nach § 186 für die jeweilige finanzielle Sicherheit in ...
§ 227 SolvV KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen (vom 31.12.2011)
... durch eine mit ihrem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 zu berücksichtigende finanzielle Sicherheit nach § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 besichert ist ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 251 SolvV Bemessungsgrundlage einer IRBA-Verbriefungsposition
... die durch eine mit ihrem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 zu berücksichtigende finanzielle Sicherheit nach § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 besichert ...
§ 254 SolvV Berücksichtigung von Gewährleistungen mit ihrem IRBA-Risikogewicht
... eine mit ihrem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 zu berücksichtigende finanzielle Sicherheit nach § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugeordnet ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... § 185 der Solvabilitätsverordnung und der umfassenden Methode nach den §§ 186 bis 203 der Solvabilitätsverordnung wählen darf, wobei eine Verwendung der umfassenden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 12 GroMiKV Besicherungswirkung von finanziellen Sicherheiten (vom 31.12.2010)
... mit ihrem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 der Solvabilitätsverordnung berücksichtigen, widerruflich gestatten, bei Krediten im ... aus a) dem schwankungsbereinigten Wert für finanzielle Sicherheiten nach § 187 der Solvabilitätsverordnung und b) dem Laufzeitanpassungsfaktor nach § 186 ...
§ 13 GroMiKV Wechsel des Kreditnehmers aufgrund der Bestellung von Sicherheiten (vom 31.12.2011)
... § 185 der Solvabilitätsverordnung und der umfassenden Methode nach den §§ 186 bis 203 der Solvabilitätsverordnung wählen darf, wobei eine Verwendung der umfassenden ...