(1) Das Institut muss ein integriertes System zur Identifizierung, Messung, Überwachung, Berichterstattung und Steuerung seines operationellen Risikos eingeführt haben.
(2) Die Geschäftsleiter müssen ein Rahmenwerk in Kraft gesetzt haben, welches die Grundsätze der Identifizierung, Messung, Überwachung, Berichterstattung und Steuerung des operationellen Risikos enthält und die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten klar zuordnet.
§ 278 SolvV Begriffsbestimmung (vom 28.09.2013) ... Messansatz ist nur dann als geeignet anzusehen, wenn die Anforderungen nach den §§ 279 bis 292 eingehalten werden. Die Einhaltung der Zulassungsanforderungen ist darzulegen ... fortgeschrittener Messansatz verwendet wird, können die Anforderungen nach den §§ 279 bis 292 von den gruppenangehörigen Instituten gemeinsam erfüllt werden. (4) ...
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330