Institute haben zu jedem einzelnen Risikobereich, einschließlich Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und Zinsänderungsrisiko des Anlagebuchs, im Hinblick auf Ziele und Grundsätze des Risikomanagements zu beschreiben:
- 1.
- Strategien und Prozesse;
- 2.
- Struktur und Organisation der Risikosteuerung;
- 3.
- Art und Umfang der Risikoberichte und/oder des Managementinformationssystems;
- 4.
- Grundzüge der Absicherung oder Minderung von Risiken sowie die Strategien und Prozesse zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen.
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793; aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930