Änderung § 24 SolvV vom 31.12.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 24 SolvV, alle Änderungen durch Artikel 1 SolvVuaÄndV am 31. Dezember 2010 und Änderungshistorie der SolvV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 24 SolvV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2010 geltenden Fassung
§ 24 SolvV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 24 Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte


(Text alte Fassung)

Zur Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte muss ein Institut sämtliche nach dem KSA zu berücksichtigenden Adressenausfallrisikopositionen nach § 9 und Aufrechnungspositionen nach § 12 (KSA-Positionen) den KSA-Forderungsklassen zuordnen. Für jede KSA-Position, die keine KSA-Verbriefungsposition ist, ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert als das Produkt aus ihrem KSA-Risikogewicht nach den §§ 26 bis 40 und ihrem KSA-Positionswert nach den §§ 48 bis 51 zu bestimmen. Für jede KSA-Verbriefungsposition ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert nach § 240 zu ermitteln. Für Credit Linked Notes, bei denen das Institut Sicherungsgeber ist, darf das Institut nach für alle derartigen Credit Linked Notes einheitlicher Wahl die risikogewichteten KSA-Positionswerte für diejenigen der beiden, gegenüber dem Emittenten der Credit Linked Note einerseits und in Bezug auf das Referenzaktivum oder Referenzportfolio andererseits bestehenden Adressenausfallrisikopositionen, die KSA-Positionen sind, wie folgt ermitteln, wenn es dabei vollständig auf die Berücksichtigung von Gewährleistungen und Sicherheiten für diese KSA-Positionen verzichtet:

1. Sind beide Adressenausfallrisikopositionen KSA-Positionen, ist der risikogewichtete KSA-Positionswert für die KSA-Position, für die der risikogewichtete KSA-Positionswert höher ist als für die andere KSA-Position, der risikogewichtete KSA-Positionswert nach Satz 2; für die andere KSA-Position ist der risikogewichtete KSA-Positionswert Null.

2. Ist eine der beiden Adressenausfallrisikopositionen eine IRBA-Position, ist der risikogewichtete KSA-Positionswert für die KSA-Position Null, wenn der risikogewichtete KSA-Positionswert für die KSA-Position nicht größer ist als die Summe aus risikogewichtetem IRBA-Positionswert und erwartetem Verlustbetrag für die IRBA-Position, sonst der nach Satz 2 ermittelte risikogewichtete KSA-Positionswert.

Ist bei Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte nach Satz 4 Nr. 1 der risikogewichtete KSA-Positionswert für beide KSA-Positionen gleich, dann gilt die gegenüber dem Emittenten der Credit Linked Note bestehende Adressenausfallrisikoposition als diejenige, für die der risikogewichtete KSA-Positionswert höher ist.


(Text neue Fassung)

1 Zur Ermittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte muss ein Institut sämtliche nach dem KSA zu berücksichtigenden Adressenausfallrisikopositionen nach § 9 und Aufrechnungspositionen nach § 12 (KSA-Positionen) den KSA-Forderungsklassen zuordnen. 2 Für jede KSA-Position, die keine KSA-Verbriefungsposition ist, ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert als das Produkt aus ihrem KSA-Risikogewicht nach den §§ 26 bis 40 und ihrem KSA-Positionswert nach den §§ 48 bis 51 zu bestimmen. 3 Für jede KSA-Verbriefungsposition ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert nach § 240 zu ermitteln.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed