interne Verweise§ 36 SolvV KSA-Risikogewicht für Investmentanteile (vom 31.12.2010) ... Zusammensetzung des Investmentvermögens bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht auf der Basis der ... des Investmentvermögens nicht bekannt ist, nach Maßgabe der §§ 24 bis 54 ein betragsgewichtetes durchschnittliches KSA-Risikogewicht so ermitteln, als würde ...
§ 43 SolvV Maßgebliche Bonitätsbeurteilung ... maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer KSA-Position ist nach § 44 zu ermitteln. Für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse Institute nach § 25 Abs. 1 ... 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ist die maßgebliche Bonitätsbeurteilung die entsprechend § 44 Satz 1, 3 und 4 zu bestimmende Schuldnerbonitätsbeurteilung der Zentralregierung des Staates, ...
§ 45 SolvV Maßgebliche Bonitätsbeurteilung einer unbeurteilten KSA-Position ... Bonitätsbeurteilung durch vom Institut benannte Ratingagenturen vorhanden ist, ist § 44 Satz 4 entsprechend anzuwenden. Die daraus nach der aufsichtlichen Zuordnung resultierenden ... im Rang gleichstehen, die maßgebliche Bonitätsbeurteilung entsprechend § 44 Satz 3 und 4 bestimmt werden. Sind keine der KSA-Position im Rang gleichstehende ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011) ... für eine Verbriefungstranche maßgebliche Bonitätsbeurteilung ist nach § 44 aus denjenigen für Verbriefungen nach Absatz 2 verwendungsfähigen ... nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 sind. Abweichend von § 44 Satz 4 darf für die Bestimmung der maßgeblichen Bonitätsbeurteilung der ... einer benannten Ratingagentur vor, gilt diese Bonitätsbeurteilung abweichend von § 44 Satz 3 nur dann als maßgeblich, wenn diese Ratingagentur vom Institut zuvor als ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
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