Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 207 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 207 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 11 SolvV Derivative Adressenausfallrisikopositionen (vom 31.12.2010)
... jede Verpflichtung, der oder die sich in Bezug auf eine gemäß den §§ 206 und 207 berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über Derivate aus einem ...
§ 12 SolvV Aufrechnungspositionen
... die von einer zu berücksichtigenden Aufrechnungsvereinbarung über Derivate nach § 207 erfasst werden. (2) Eine Aufrechnungsposition aus Geldforderungen und -schulden ist die ...
§ 206 SolvV Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen (vom 31.12.2010)
... nach Absatz 2 erfüllende Aufrechnungsvereinbarungen über Derivate nach § 207 , Aufrechnungsvereinbarungen über Geldforderungen und Geldschulden nach § 208, ... zu berücksichtigen, wenn die Anforderungen nach Absatz 2 oder 3 oder nach den §§ 207 bis 210 nicht erfüllt sind oder begründete Zweifel an der Rechtswirksamkeit der ...
§ 209 SolvV Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen
... Berücksichtigung einer bestimmten Art von Aufrechungsvereinbarung zu ermitteln, gilt § 207 Abs. 2 entsprechend.  ...
§ 210 SolvV Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung (vom 31.12.2010)
... nach § 206 Abs. 2 Nr. 3 aus Aufrechnungsvereinbarungen nach den §§ 207 und 209 sein. (2) Für Zwecke der Anerkennung einer ermäßigten ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... Bezug auf eine" werden die Wörter „gemäß den §§ 206 und 207 " eingefügt und die Wörter „, das aufgrund einer nach § 17 Abs. 1 der ... haben die Offenlegungsanforderungen des § 336 einzuhalten." 68. In § 207 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Aktualisierungen" die Wörter „in ...
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... von Kreditderivaten verwenden. (5) § 11 Absatz 2 und die §§ 12 und 206 bis 224 der Solvabilitätsverordnung gelten für die Berücksichtigung von ...

Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... § 25 Absatz 11 Satz 9 und § 35 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. 19. In § 207 Absatz 2 Satz 1 und § 208 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils nach dem Wort „anzuzeigen" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 2 GroMiKV Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2010)
... von Kreditderivaten verwenden. (5) § 11 Absatz 2 und die §§ 12 und 206 bis 224 der Solvabilitätsverordnung gelten für die Berücksichtigung von ...