interne Verweise§ 12 SolvV Aufrechnungspositionen ... über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen nach § 209 erfasst werden. (4) Eine produktübergreifende Aufrechnungsposition ist die ...
§ 206 SolvV Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen (vom 31.12.2010) ... über nichtderivative Geschäfte mit Sicherheitennachschüssen nach § 209 sowie produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarungen nach § 210. (2) Eine ... zu berücksichtigen, wenn die Anforderungen nach Absatz 2 oder 3 oder nach den §§ 207 bis 210 nicht erfüllt sind oder begründete Zweifel an der Rechtswirksamkeit der ...
§ 210 SolvV Berücksichtigungsfähige produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung (vom 31.12.2010) ... vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren erfasst und nicht unter § 209 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 fällt. Eine produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarung ... nach § 206 Abs. 2 Nr. 3 aus Aufrechnungsvereinbarungen nach den §§ 207 und 209 sein. (2) Für Zwecke der Anerkennung einer ermäßigten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Zitate in aufgehobenen TitelnGroßkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 2 GroMiKV Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2010) ... von Kreditderivaten verwenden. (5) § 11 Absatz 2 und die §§ 12 und 206 bis 224 der Solvabilitätsverordnung gelten für die Berücksichtigung von ...
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