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Zitierungen von § 210 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 210 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 12 SolvV Aufrechnungspositionen
... berücksichtigungsfähigen produktübergreifenden Aufrechnungsvereinbarung nach § 210 erfasst werden und die darüber hinaus alle finanziellen Sicherheiten umfasst, die das ...
§ 17 SolvV Bemessungsgrundlage für derivative Adressenausfallrisikopositionen und Adressenausfallrisikopositionen aus nichtderivativen Geschäften mit Sicherheitennachschüssen sowie aus sonstigen Pensions-, Darlehens- oder vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere oder Waren
... produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarungen mit Einbeziehung von Derivaten nach § 210 Abs. 1 Satz 2 nutzt, muss die jeweilige Methode auch für die Ermittlung aller ...
§ 206 SolvV Berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarungen (vom 31.12.2010)
... nach § 209 sowie produktübergreifende Aufrechnungsvereinbarungen nach § 210. (2) Eine berücksichtigungsfähige Aufrechnungsvereinbarung liegt nur dann vor, ... wenn die Anforderungen nach Absatz 2 oder 3 oder nach den §§ 207 bis 210 nicht erfüllt sind oder begründete Zweifel an der Rechtswirksamkeit der zweiseitigen ...
§ 211 SolvV Nettobemessungsgrundlage für Derivate
... produktübergreifende Aufrechnungspositionen mit Einbeziehung von Derivaten nach § 210 Abs. 1 Satz 2 oder die SM oder IMM für die Ermittlung von Bemessungsgrundlagen für ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... darf ein Institut auch allein in elektronisch lesbarer Form anzeigen." 70. § 210 Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 71. Dem § 221 Absatz 3 werden die folgenden ...
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... von Kreditderivaten verwenden. (5) § 11 Absatz 2 und die §§ 12 und 206 bis 224 der Solvabilitätsverordnung gelten für die Berücksichtigung von ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 2 GroMiKV Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2010)
... von Kreditderivaten verwenden. (5) § 11 Absatz 2 und die §§ 12 und 206 bis 224 der Solvabilitätsverordnung gelten für die Berücksichtigung von ...