interne Verweise§ 244 SolvV KSA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte KSA-Verbriefungspositionen ... den unbesicherten Teil einer teilbesicherten KSA-Verbriefungsposition ist nach den §§ 242 und 243 zu bestimmen, wenn der Anspruch des sicherungsnehmenden Instituts in Bezug auf den ... Bonitätsbeurteilung vorliegt, ist ihr KSA-Verbriefungsrisikogewicht nach § 242 zu ermitteln. 2. Falls für die nachrangige KSA-Verbriefungsposition nach Nummer 1 ...
§ 299 SolvV Nettopositionen (vom 31.12.2011) ... aus dem Nominalwert und 1. dem KSA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 242 bis 244, wenn es eine KSA-Verbriefungsposition wäre, oder 2. dem ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... Verbriefungspositionen IRBA-Verbriefungspositionen sind." 25. In § 242 werden die Wörter „wenn diese Bonitätsbeurteilung eine langfristige ist," und ... aus dem Nominalwert und 1. dem KSA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 242 bis 244, wenn es eine KSA-Verbriefungsposition wäre, oder 2. dem ... muss das Institut mit dem Produkt aus dem KSA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 242 bis 244 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. ... 11 wird wie folgt gefasst: „Tabelle 11 (zu § 38 Absatz 4 Nummer 1, § 242 ) KSA-Verbriefungsrisikogewicht ...
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