interne Verweise§ 307 SolvV Investmentanteile (vom 31.12.2011) ... Investmentanteile nach Maßgabe der §§ 298 bis 306 und der §§ 308 bis 312 oder, wenn die Zustimmung der Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach ... des Investmentanteils nach Maßgabe der §§ 298 bis 306 und der §§ 308 bis 312 oder, wenn die Zustimmung der Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, nach ... Investmentanteil nach Maßgabe der §§ 298 bis 306 und der §§ 308 bis 312 entsprechend folgender Regelungen bestimmen: 1. es wird unterstellt, dass das ...
§ 313 SolvV Verwendung von Risikomodellen (vom 31.12.2011) ... Gründe und nur nach Zustimmung der Bundesanstalt wieder nach den §§ 294 bis 312 ermitteln. Die Zustimmung ist vom Institut unter Angabe der Gründe bei der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV ... Teilanrechnungsbeträge für die Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 312 nach erteilter Zustimmung zur Verwendung ei- gener Risikomodelle (§ 313 Abs. 4 Satz ...
Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3971
Artikel 1 SolvVÄndV ... oder dem Standardansatz und c) Marktrisikopositionen nach den §§ 294 bis 318 in der am 31. Dezember 2009 geltenden Fassung im jeweiligen ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
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