§ 11 50-Prozent-Anrechnungen
Mit 50 Prozent ihrer Bemessungsgrundlage sind auf die Großkreditobergrenzen anzurechnen:
- 1.
- die Eröffnung und Bestätigung von Dokumenten-Akkreditiven, die durch Warenpapiere gesichert sind,
- 2.
- noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen, die eine Ursprungslaufzeit von bis zu einem Jahr haben.
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interne Verweise§ 2 GroMiKV Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2010) ... mit der Maßgabe entsprechend, dass die Begriffe der Novationsposition im Sinne des § 11 Absatz 2 und der Aufrechnungsposition im Sinne des § 12 der Solvabilitätsverordnung dem ...
Anlage 1 GroMiKV Tabellen (vom 31.12.2011) ... Kreditnehmerbezogene Gesamtposition (ohne Anwendung der §§ 9 bis 11 auf die kreditnehmerbezogene Handelsbuch-Gesamtposition) als Prozentsatz der Eigenmittel ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung ... § 9 Null-Anrechnungen § 10 20-Prozent-Anrechnungen § 11 50-Prozent-Anrechnungen Abschnitt 2 Kreditrisikominderungsbestimmungen § 12 ... das Wort „sind" durch das Wort „ist" und die Angabe „§§ 9 bis 14" durch die Angabe „Absätze 2 bis 7" ersetzt. bb) In ... der §§ 17 bis 23 der Solvabilitätsverordnung einschließlich der in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a zweite Alternative der Solvabilitätsverordnung ... mit der Maßgabe entsprechend, dass die Begriffe der Novationsposition im Sinne des § 11 Absatz 2 und der Aufrechnungsposition im Sinne des § 12 der Solvabilitätsverordnung dem ... 172, 177, 183 und 184 der Solvabilitätsverordnung." 12. § 27 wird § 11 und wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 11 50-Prozent-Anrechnungen". b) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter ... 25 bis 28 sowie des § 66" durch die Wörter „der §§ 9 bis 11 sowie des § 30 Nummer 2" und die Angabe „§ 60 Nr. 1" durch die Angabe ... und die Angabe „§§ 25 bis 28, 66" durch die Angabe „§§ 9 bis 11 " ersetzt. 46. Anlage 2 wird aufgehoben. 47. Anlage 3 wird wie folgt ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Länderrisikoverordnung
V. v. 28.11.2008 BGBl. I S. 2333
Artikel 1 4. LrVÄndV ... 20 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung" durch die Angabe §§ 25 bis 28 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung" ersetzt. 2. § 2 ... und die Angabe §§ 16 bis 20 GroMiKV" durch die Angabe §§ 25 bis 28 GroMiKV" ersetzt. bbb) In Satz 9 wird die Angabe (§§ 4 ...
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