Zitierungen von § 2 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 GroMiKV Besicherungswirkung von finanziellen Sicherheiten (vom 31.12.2010)
... bei Krediten im Sinne der §§ 13 bis 13b des Kreditwesengesetzes anstelle des nach § 2 ermittelten Kreditbetrags für die Berechnung des auf die Großkreditobergrenze ... und der Differenz aus 1. dem Produkt aus a) dem Kreditbetrag nach § 2 und b) der Summe aus 1 und dem Wertschwankungsfaktor für diesen Kredit nach ... können, abweichend von der Ermittlung der Kreditbeträge nach § 2 widerruflich gestatten, die Besicherungswirkungen von finanziellen Sicherheiten bei der Ermittlung ...
§ 15 GroMiKV Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte (vom 31.12.2010)
... des § 19 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes ohne Kontrahentenausfallrisiken im Sinne des § 2 Absatz 2. Aufrechnungsvereinbarungen bleiben unberücksichtigt. Derivate ... ihres Vorzeichens addiert. (2) Für die Bemessung der Kredite gilt § 2 Absatz 1. Finanzinstrumente werden mit ihrem Nennwert oder Marktpreis angesetzt, ...
§ 30 GroMiKV Handelsbuch-Gesamtposition (vom 31.12.2010)
... zu berechnen ist, 2. dem Kreditäquivalenzbetrag von Derivaten nach § 2 Absatz 2 bis 5 dieser Verordnung und nach § 157 Satz 2 der Solvabilitätsverordnung, ... Pensions- oder Darlehensgeschäfte, die sich auf Wertpapiere oder Waren beziehen, nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 und 6 und Absatz 5 dieser Verordnung sowie § 157 Satz 1 der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... für Groß- und Millionenkredite § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Bemessungsgrundlage § 3 (weggefallen) § 4 Bestimmung des Kreditnehmers ... 4 und 5 werden aufgehoben. b) Absatz 6 wird neuer Absatz 4. 4. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und wie folgt ... 28" durch das Wort „widerruflich" und die Wörter „nach den §§ 2 und 9 ermittelten Kreditbetrags" durch die Wörter „nach § 2 ermittelten ... den §§ 2 und 9 ermittelten Kreditbetrags" durch die Wörter „nach § 2 ermittelten Kreditbetrags für die Berechnung des auf die Großkreditobergrenze ... aaa) In Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter „nach den §§ 2 und 9" durch die Angabe „nach § 2" ersetzt. bbb) In Nummer 2 ... die Wörter „nach den §§ 2 und 9" durch die Angabe „nach § 2 " ersetzt. bbb) In Nummer 2 wird im Buchstaben a das Wort ... ccc) Im Satzteil nach Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 2 und 9" durch die Wörter „nach § 2 widerruflich" und das Wort ... Wörter „nach den §§ 2 und 9" durch die Wörter „nach § 2 widerruflich" und das Wort „Finanzsicherheiten" durch die Wörter ... des § 19 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes ohne Kontrahentenausfallrisiken im Sinne des § 2 Absatz 2. Aufrechnungsvereinbarungen bleiben unberücksichtigt. Derivate sind im Gegensatz zu ... ihres Vorzeichens addiert. (2) Für die Bemessung der Kredite gilt § 2 Absatz 1. Finanzinstrumente werden mit ihrem Nennwert oder Marktpreis angesetzt, Derivate mit ... wird § 17 und in der Überschrift und im Wortlaut wird jeweils die Angabe „§ 2 Abs. 11 Satz 5" durch die Angabe „§ 2 Absatz 11 Satz 4" ersetzt.  ... wird jeweils die Angabe „§ 2 Abs. 11 Satz 5" durch die Angabe „§ 2 Absatz 11 Satz 4" ersetzt. 21. § 47 wird § 18. 22. § 48 ... zu berechnen ist, 2. dem Kreditäquivalenzbetrag von Derivaten nach § 2 Absatz 2 bis 5 dieser Verordnung und nach § 157 Satz 2 der Solvabilitätsverordnung, ... Pensions- oder Darlehensgeschäfte, die sich auf Wertpapiere oder Waren beziehen, nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 und 6 und Absatz 5 dieser Verordnung sowie § 157 Satz 1 der ...
Artikel 3 SolvVuaÄndV Änderung der Länderrisikoverordnung
... folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§§ 2 , 3, 9 bis 24 und 29 bis 43 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung vom 14. Dezember ... vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3065)" durch die Angabe „§§ 2 und 12 bis 14 der Großkredit- und Millionenkreditverordnung" und die Angabe ...


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