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Zitierungen von § 14 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... § 13 Wechsel des Kreditnehmers aufgrund der Bestellung von Sicherheiten § 14 Besicherung mit Grundpfandrechten auf Wohn- und Gewerbeimmobilien Kapitel 2 Abgrenzung ... Wort „sind" durch das Wort „ist" und die Angabe „§§ 9 bis 14 " durch die Angabe „Absätze 2 bis 7" ersetzt. bb) In Nummer 1 ... der Methode nach § 12 Absatz 1 verpflichtet." 16. § 31 wird § 14 und wie folgt gefasst: „§ 14 Besicherung mit Grundpfandrechten auf Wohn- ... 16. § 31 wird § 14 und wie folgt gefasst: „§ 14 Besicherung mit Grundpfandrechten auf Wohn- und Gewerbeimmobilien (1) Kreditinstitute ...

Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 2 2. BKRUV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... „Kreditinstitut" durch das Wort „Institut" ersetzt. 5. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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