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Zitierungen von § 15 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
...  Kapitel 2 Abgrenzung zwischen Handelsbuch- und Nichthandelsbuchinstituten § 15 Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte ... 17. Die §§ 32 bis 43 werden aufgehoben. 18. § 44 wird § 15 und wie folgt gefasst: „§ 15 Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und ... 18. § 44 wird § 15 und wie folgt gefasst: „§ 15 Bemessung der Gesamtsumme der bilanz- und außerbilanzmäßigen Geschäfte ... In der letzten Tabellenzeile wird die Angabe „§ 44" durch die Angabe „§ 15 " ersetzt. 48. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In der Zeile ...