§ 10 LiqV Verwendung von institutseigenen Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren (vom 01.01.2018) ... Institut nach dauerhafter Wahl mit Zustimmung der Bundesanstalt anstelle der §§ 2 bis 7 ein eigenes Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren verwenden, wenn die ... Liquiditätslage eingehender und angemessener dar, als bei Anwendung der §§ 2 bis 7 . Insbesondere soll das Liquiditätsrisikomess- und -steuerungsverfahren dabei auch ... nach dauerhafter Wahl mit Zustimmung der Bundesanstalt von der Anwendung der §§ 2 bis 7 absehen, wenn die Institutsgruppe oder die Finanzholding-Gruppe, der das Institut angehört, ...