Änderung § 24a SGB VIII vom 01.01.2023

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 24a SGB VIII, alle Änderungen durch Artikel 1 GaFöG am 1. Januar 2023 und Änderungshistorie des SGB VIII

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§ 24a SGB VIII a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
§ 24a SGB VIII n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 02.10.2021 BGBl. I S. 4602
(heute geltende Fassung) 
 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 24a (aufgehoben)


(Text neue Fassung)

§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder


vorherige Änderung

 


Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorzulegen.

(heute geltende Fassung) 
 



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