interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung". b) In der Angabe zu § 9 werden die Wörter „Jungen und Mädchen" durch die Wörter „jungen ... durch die Wörter „jungen Menschen" ersetzt. c) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 9a Ombudsstellen". ... von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung getragen." 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... und ohne Behinderungen umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen." 11. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Ombudsstellen In ...
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