Zitierungen von § 54 SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB VIII Aufgaben der Jugendhilfe (vom 01.01.2023)
... die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Anerkennung als Vormundschaftsverein ( § 54 ), 11. Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts (§§ 55 bis ...
§ 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (vom 01.01.2023)
... durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass diese keine Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 ... durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, ...
§ 85 SGB VIII Sachliche Zuständigkeit *) (vom 01.01.2023)
... Inland gewährten Leistung handelt, 10. die Anerkennung als Vormundschaftsverein ( § 54 ). (3) Für den örtlichen Bereich können die Aufgaben nach Absatz 2 Nr. 3, ...
§ 87d SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen (vom 01.01.2023)
... Aufenthalt hat. (2) Für die Anerkennung als Vormundschaftsverein ( § 54 ) ist der überörtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der Verein seinen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 144 EGBGB (vom 01.01.2023)
... daß das Jugendamt die Beistandschaft mit Zustimmung des Elternteils auf einen nach § 54 des Achten Buches Sozialgesetzbuch anerkannten Vormundschaftsverein übertragen ...

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
G. v. 26.06.1990 BGBl. I S. 1163; zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 G. v. 15.12.1995 BGBl. I S. 1775
Artikel 16 KJHG Fortgeltung von Verwaltungsakten
... für Jugendwohlfahrt erteilte Eignungserklärung als Erlaubnis nach Artikel 1 § 54 Abs. 2 dieses ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2975
Artikel 2 BKiSchG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 2 VBRRefG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Wörter „rechtsfähigen Verein übertragen kann, dem dazu eine Erlaubnis nach § 54 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erteilt worden ist" durch die Wörter „nach § 54 des Achten Buches ... 54 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erteilt worden ist" durch die Wörter „nach § 54 des Achten Buches Sozialgesetzbuch anerkannten Vormundschaftsverein übertragen kann" ersetzt. 6. Dem Artikel 229 ...
Artikel 12 VBRRefG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 53 bis 57 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Mitwirkung bei der Auswahl von ... § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und ... die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Anerkennung als Vormundschaftsverein ( § 54 ),". c) Nummer 11 wird wie folgt gefasst: „11. Beistandschaft, ... 58a" durch die Angabe „§ 58" ersetzt. 4. Die §§ 53 bis 57 werden durch die folgenden §§ 53 bis 57 ersetzt: „§ 53 ... ersetzt. 4. Die §§ 53 bis 57 werden durch die folgenden §§ 53 bis 57 ersetzt: „§ 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und ... Pflegschaft für Minderjährige gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein (1) Ein rechtsfähiger Verein kann von dem ... „freien Jugendhilfe" die Wörter „sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 " und vor dem Wort „beschäftigen" das Wort „hauptamtlich" ... Nummer 10 wird wie folgt gefasst: „10. die Anerkennung als Vormundschaftsverein ( § 54 )." 10. § 87c wird wie folgt geändert: a) In der ... wird wie folgt gefasst: „(2) Für die Anerkennung als Vormundschaftsverein ( § 54 ) ist der überörtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der Verein seinen ...


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