Zitierungen von § 64 SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 SGB VIII Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (vom 01.01.2023)
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt. (3) Das ...
§ 65 SGB VIII Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe (vom 10.06.2021)
... zum Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder 5. unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in ... ist. Vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden; § 64 Absatz 2b Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Empfänger darf die Sozialdaten nur zu dem Zweck ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... „in Akten und auf sonstigen Datenträgern" gestrichen. 30. Nach § 64 Abs. 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Vor einer ... Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder". c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5. ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses. § 64 Absatz 2 und § 65 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 bleiben unberührt." b) Absatz 3 ... Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz oder" angefügt. 43. § 64 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2a wird folgender Absatz 2b ... erforderlich ist. Vom Adoptionsverfahren betroffene Personen dürfen nicht kontaktiert werden; § 64 Absatz 2b Satz 1 und 2 gilt entsprechend." 45. § 71 wird wie folgt geändert: a) ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 129 2. DSAnpUG-EU Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt. 3. In § 64 Absatz 2a werden die Wörter „der verantwortlichen Stelle nicht" durch die Wörter ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed