Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 107
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... 58a Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister". n) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Vereinbarungen über ... n) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „ § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten ... sechs Monate nach Beendigung einer solchen Tätigkeit zu löschen." 47. § 77 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten ...
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