interne Verweise§ 92 SGB VIII Ausgestaltung der Heranziehung (vom 01.01.2023) ... Zu den Kosten der in § 91 Absatz 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen sind Elternteile aus ihrem Einkommen ... heranzuziehen; leben sie mit dem jungen Menschen zusammen, so werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Absatz 2 genannten Leistungen herangezogen. (1a) Unabhängig von ihrem Einkommen sind nach ... 3 und § 94 Absatz 3 heranzuziehen: 1. Kinder und Jugendliche zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen, 2. junge Volljährige zu ... und vorläufigen Maßnahmen, 2. junge Volljährige zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 8 genannten Leistungen, 3. Leistungsberechtigte nach § 19 zu den Kosten der in ... und 8 genannten Leistungen, 3. Leistungsberechtigte nach § 19 zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 Nr. 2 genannten Leistungen, 4. Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten ... der in § 91 Abs. 1 Nr. 2 genannten Leistungen, 4. Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen; leben sie mit dem jungen Menschen ... leben sie mit dem jungen Menschen zusammen, so werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. (2) Die Heranziehung erfolgt durch Erhebung eines ...
Zitat in folgenden NormenBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV)
V. v. 01.10.2005 BGBl. I S. 2907; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 396
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4040
Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824; 2023 I Nr. 19
Artikel 1 KJHKostUmlÄndG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2023) ... Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt: „(1) Zu den Kosten der in § 91 Absatz 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen sind Elternteile aus ihrem Einkommen ... heranzuziehen; leben sie mit dem jungen Menschen zusammen, so werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Absatz 2 genannten Leistungen herangezogen." b) Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 1a und ...
Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt gefasst: „Achtes Kapitel. Kostenbeteiligung (§§ 90 bis 97c)". h) Die Angabe zum Ersten Abschnitt des Achten Kapitels wird wie folgt ... Leistungen und vorläufige Maßnahmen". k) Die Angabe zu § 91 wird wie folgt gefasst: „§ 91 Anwendungsbereich". l) Die ... k) Die Angabe zu § 91 wird wie folgt gefasst: „§ 91 Anwendungsbereich". l) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: ... „(2) Unterhaltspflichtige Personen werden nach Maßgabe der §§ 90 bis 97b an den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach diesem Buch ... Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen". 49. Die §§ 91 bis 94 werden durch folgende §§ 91 bis 94 ersetzt: „§ 91 ... 49. Die §§ 91 bis 94 werden durch folgende §§ 91 bis 94 ersetzt: „§ 91 Anwendungsbereich (1) Zu folgenden ... 91 bis 94 werden durch folgende §§ 91 bis 94 ersetzt: „§ 91 Anwendungsbereich (1) Zu folgenden vollstationären Leistungen und ... 93 und 94 heranzuziehen sind: 1. Kinder und Jugendliche zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen und vorläufigen ... Maßnahmen, 2. junge Volljährige zu den Kosten der In § 91 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 8 und Abs. 2 Nr. 4 genannten Leistungen, 3. Leistungsberechtigte ... Leistungen, 3. Leistungsberechtigte nach § 19 zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 Nr. 2 genannten Leistungen, 4. Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen und ... Lebenspartner junger Menschen und Leistungsberechtigter nach § 19 zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 und 2 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen, 5. Elternteile ... und vorläufigen Maßnahmen, 5. Elternteile zu den Kosten der in § 91 Abs. 1 genannten Leistungen und vorläufigen Maßnahmen; leben sie mit dem jungen ... leben sie mit dem jungen Menschen zusammen, so werden sie auch zu den Kosten der in § 91 Abs. 2 genannten Leistungen herangezogen. (2) Die Heranziehung erfolgt durch Erhebung ...
Kinderförderungsgesetz (KiföG)
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 KiföG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... und seinen Eltern aus ihren Einkommen und Vermögen nach Maßgabe der §§ 91 bis 93 nicht zuzumuten ist" gestrichen. b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ... Kostenbeitrag einzusetzen." 21. In § 95 Abs. 1 wird die Angabe „§ 91 " durch die Angabe „§ 92 Abs. 1" ersetzt. 22. § 97a wird wie ...
Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
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