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Zitierungen von § 92 SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92 SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (vom 01.01.2024)
...  (2) Unterhaltspflichtige Personen werden nach Maßgabe der §§ 90 bis 97b an den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach diesem Buch ...
§ 95 SGB VIII Überleitung von Ansprüchen (vom 01.01.2023)
... Hat eine in § 92 Absatz 1a genannte Person oder ein Ehegatte oder Lebenspartner des jungen Menschen oder ... dass der andere weder Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches noch eine in § 92 Absatz 1a genannte Person noch eine andere gegenüber dem jungen Menschen oder Leistungsberechtigten ...
§ 97a SGB VIII Pflicht zur Auskunft (vom 01.01.2023)
... eines Teilnahmebeitrags nach § 90 oder die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach den §§ 92 bis 94 erforderlich ist, sind Eltern, Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen sowie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe
G. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2824; 2023 I Nr. 19
Artikel 1 KJHKostUmlÄndG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2023)
... wird angefügt: „§ 108 Übergangsregelung". 2. § 92 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 ... 5. § 95 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Hat eine in § 92 Absatz 1a genannte Person oder ein Ehegatte oder Lebenspartner des jungen Menschen oder ... dass der andere weder Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches noch eine in § 92 Absatz 1a genannte Person noch eine andere gegenüber dem jungen Menschen oder Leistungsberechtigten ...

Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG)
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3464
Artikel 1 KJVVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... „oder wird" eingefügt. 8. In § 92 Absatz 4 Satz 2 werden nach den Wörtern „schwanger ist oder" die Wörter ...

Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... wird wie folgt gefasst: „Achtes Kapitel. Kostenbeteiligung (§§ 90 bis 97c)". h) Die Angabe zum Ersten Abschnitt des Achten Kapitels wird wie folgt ... „§ 91 Anwendungsbereich". l) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 Ausgestaltung der Heranziehung". ... l) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 Ausgestaltung der Heranziehung". m) Die Angabe zu § 93 wird wie folgt ... „(2) Unterhaltspflichtige Personen werden nach Maßgabe der §§ 90 bis 97b an den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach diesem Buch ... Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen". 49. Die §§ 91 bis 94 werden durch folgende §§ 91 bis 94 ersetzt: „§ 91 ... 49. Die §§ 91 bis 94 werden durch folgende §§ 91 bis 94 ersetzt: „§ 91 Anwendungsbereich (1) Zu folgenden ... 2 genannten Leistungen unabhängig von der Erhebung eines Kostenbeitrags. § 92 Ausgestaltung der Heranziehung (1) Aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der ... §§ 93, 94 Abs. 1 und 2" werden durch die Wörter „nach den §§ 92 bis 94" ersetzt. cc) Nach dem Wort „Volljährige" werden ein ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Buches entsprechend, soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft." 59. In § 92 Absatz 1a werden die Wörter „junge Volljährige und" gestrichen. 60. § ...

Kinderförderungsgesetz (KiföG)
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 KiföG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... und seinen Eltern aus ihren Einkommen und Vermögen nach Maßgabe der §§ 91 bis 93 nicht zuzumuten ist" gestrichen. b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: ... die Angabe „§§ 82 bis 85, 87, 88 und 92a" ersetzt. 18. § 92 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 21. In § 95 Abs. 1 wird die Angabe „§ 91" durch die Angabe „§ 92 Abs. 1" ersetzt. 22. § 97a wird wie folgt gefasst: a) Absatz 1 ... Teilnahmebeitrags nach § 90 oder die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach den §§ 92 bis 94 erforderlich ist, sind Eltern, Ehegatten und Lebenspartner junger Menschen sowie ...