interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt gefasst: „Achtes Kapitel. Kostenbeteiligung (§§ 90 bis 97c)". h) Die Angabe zum Ersten Abschnitt des Achten Kapitels wird wie folgt ... „(2) Unterhaltspflichtige Personen werden nach Maßgabe der §§ 90 bis 97b an den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach diesem Buch beteiligt. ... Kostenbeitrags" ersetzt. 53. Nach § 97a werden folgende §§ 97b und 97c eingefügt: „§ 97b Übergangsregelung Für ... Nach § 97a werden folgende §§ 97b und 97c eingefügt: „§ 97b Übergangsregelung Für Leistungen und vorläufige Maßnahmen, die ...
Kinderförderungsgesetz (KiföG)
G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2403
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