Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
G. v. 08.09.2005 BGBl. I S. 2729
Artikel 1 KICK Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... wird wie folgt gefasst: „Achtes Kapitel. Kostenbeteiligung (§§ 90 bis 97c )". h) Die Angabe zum Ersten Abschnitt des Achten Kapitels wird wie folgt ... Kostenbeitrags" ersetzt. 53. Nach § 97a werden folgende §§ 97b und 97c eingefügt: „§ 97b Übergangsregelung Für ... nach den am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Regelungen. § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen Landesrecht kann abweichend von § 64 des ...
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