interne Verweise§ 7 SGB VIII Begriffsbestimmungen (vom 10.06.2021) ... Abs. 2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist. (4) Werktage im Sinne der §§ 42a bis 42c sind die Wochentage Montag bis Freitag; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. ...
§ 42c SGB VIII Aufnahmequote (vom 01.11.2015) ... als Grundlage für die Benennung des zur Aufnahme verpflichteten Landes nach § 42b Absatz 1 festlegen. Bis zum Zustandekommen dieser Vereinbarung oder bei deren Wegfall ...
§ 42d SGB VIII Übergangsregelung (vom 01.11.2015) ... Drittel. (3) Bis zum 31. Dezember 2016 kann die Ausschlussfrist nach § 42b Absatz 4 Nummer 4 um einen Monat verlängert werden, wenn die zuständige Landesstelle ...
§ 62 SGB VIII Datenerhebung (vom 10.06.2021) ... 50 des Zehnten Buches oder c) die Wahrnehmung einer Aufgabe nach den §§ 42 bis 48a und nach § 52 oder d) die Erfüllung des Schutzauftrages bei ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
G. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 MindAsylbUVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher ... 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Werktage im Sinne der §§ 42a bis 42c sind die Wochentage Montag bis Freitag; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage." ... gesetzliche Feiertage." 4. Nach § 42 werden die folgenden §§ 42a bis 42f eingefügt: „§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ... innerhalb von sieben Werktagen nach Beginn der Maßnahme zur Erfüllung der in § 42b genannten Aufgaben mitzuteilen. Zu diesem Zweck sind auch die Ergebnisse der Einschätzung ... der Anzeige nach Absatz 4 Satz 3 über den Ausschluss des Verteilungsverfahrens nach § 42b Absatz 4. § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder ... 3 über den Ausschluss des Verteilungsverfahrens nach § 42b Absatz 4. § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (1) ... als Grundlage für die Benennung des zur Aufnahme verpflichteten Landes nach § 42b Absatz 1 festlegen. Bis zum Zustandekommen dieser Vereinbarung oder bei deren Wegfall richtet sich ... um ein Drittel. (3) Bis zum 31. Dezember 2016 kann die Ausschlussfrist nach § 42b Absatz 4 Nummer 4 um einen Monat verlängert werden, wenn die zuständige Landesstelle ... oder Jugendlichen (§ 42) richtet sich nach der Zuweisungsentscheidung gemäß § 42b Absatz 3 Satz 1 der nach Landesrecht für die Verteilung von unbegleiteten ausländischen ... Kindern oder Jugendlichen zuständigen Stelle. Ist die Verteilung nach § 42b Absatz 4 ausgeschlossen, so bleibt die nach Absatz 1 begründete Zuständigkeit bestehen. ...
Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Hessen)
B. v. 28.09.2018 BGBl. I S. 1390
Bekanntmachung LRAbwBek ... Abweichung d) Tag des Inkrafttretens § 42b Absatz 3 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom ...
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