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Zitierungen von § 42c SGB VIII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42c SGB VIII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 SGB VIII Begriffsbestimmungen (vom 10.06.2021)
... 2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist. (4) Werktage im Sinne der §§ 42a bis 42c sind die Wochentage Montag bis Freitag; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. (5) Die ...
§ 42b SGB VIII Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (vom 28.12.2017)
... Aufnahme verpflichtete Land. Maßgebend dafür ist die Aufnahmequote nach § 42c . (2) Im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c soll vorrangig dasjenige ... ist die Aufnahmequote nach § 42c. (2) Im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c soll vorrangig dasjenige Land benannt werden, in dessen Bereich das Jugendamt liegt, das das Kind ... § 42a vorläufig in Obhut genommen hat. Hat dieses Land die Aufnahmequote nach § 42c bereits erfüllt, soll das nächstgelegene Land benannt werden. (3) ... sollen unbegleitete ausländische Kinder oder Jugendliche im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c nach Durchführung des Verteilungsverfahrens gemeinsam nach § 42 in Obhut genommen ...
§ 42d SGB VIII Übergangsregelung (vom 01.11.2015)
... unbegleiteten ausländischen Kindern oder Jugendlichen, die seiner Aufnahmequote nach § 42c entspricht, nicht aufnehmen, so kann es dies gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anzeigen. ...
§ 62 SGB VIII Datenerhebung (vom 10.06.2021)
... 50 des Zehnten Buches oder c) die Wahrnehmung einer Aufgabe nach den §§ 42 bis 48a und nach § 52 oder d) die Erfüllung des Schutzauftrages bei ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
G. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 MindAsylbUVG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher § 42c Aufnahmequote § 42d Übergangsregelung § 42e ... Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Werktage im Sinne der §§ 42a bis 42c sind die Wochentage Montag bis Freitag; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage."  ... gesetzliche Feiertage." 4. Nach § 42 werden die folgenden §§ 42a bis 42f eingefügt: „§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ... dessen Aufnahme verpflichtete Land. Maßgebend dafür ist die Aufnahmequote nach § 42c . (2) Im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c soll vorrangig dasjenige Land benannt ... ist die Aufnahmequote nach § 42c. (2) Im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c soll vorrangig dasjenige Land benannt werden, in dessen Bereich das Jugendamt liegt, das das Kind ... § 42a vorläufig in Obhut genommen hat. Hat dieses Land die Aufnahmequote nach § 42c bereits erfüllt, soll das nächstgelegene Land benannt werden. (3) Die nach ... unbegleitete ausländische Kinder oder Jugendliche im Rahmen der Aufnahmequote nach § 42c nach Durchführung des Verteilungsverfahrens gemeinsam nach § 42 in Obhut genommen ... aufschiebende Wirkung. (8) Das Nähere regelt das Landesrecht. § 42c Aufnahmequote (1) Die Länder können durch Vereinbarung einen Schlüssel ... unbegleiteten ausländischen Kindern oder Jugendlichen, die seiner Aufnahmequote nach § 42c entspricht, nicht aufnehmen, so kann es dies gegenüber dem Bundesverwaltungsamt anzeigen. ...
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