Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... c) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 9a Ombudsstellen". d) Nach der Angabe zu § 10 werden die folgenden Angaben ... umzusetzen und vorhandene Barrieren abzubauen." 11. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Ombudsstellen In den Ländern wird ... 11. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „ § 9a Ombudsstellen In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ...
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