interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson § 37b Sicherung der Rechte von ... Buches." 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, ... Jugendhilfe stellt dies durch eine abgestimmte Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 und § 37a sicher. (3) Sofern der Inhaber der elterlichen Sorge durch eine Erklärung nach ... zwischen ihnen sollen die Beteiligten das Jugendamt einschalten. § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme ... der Beratung und Unterstützung der Eltern nach § 37 Absatz 1 und der Pflegeperson nach § 37a Absatz 1 sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen nach ... 2 wird angefügt: „(2) Wird eine Leistung nach § 37 Absatz 1 oder § 37a erbracht, so ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der Kosten ...
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