Zitate in ÄnderungsvorschriftenKinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... Familie § 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege § 37c ... Buches." 30. Die §§ 37 und 38 werden durch die folgenden §§ 37 bis 38 ersetzt: „§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, ... von Pflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. § 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (1) Das Jugendamt ...
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