Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben

§ 3 - Eingliederungsmittel-Verordnung 2007 (EinglMV 2007)

V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3190 (Nr. 62); aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3190
Geltung ab 22.12.2006 bis 31.12.2007; FNA: 860-2-5-3 Sozialgesetzbuch

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 31. Dezember 2007 EinglMV 2007

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2006.



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