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I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKMErnAnO k.a.Abk.)

A. v. 18.02.2005 BGBl. I S. 453; aufgehoben durch § 7 A. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 26
Geltung ab 03.03.2005; FNA: 2030-11-48-1 Beamte
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I.



Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung

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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarchivs,

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der Bundesbeauftragten oder dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und

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der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich.

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