Änderung § 5e AnzV vom 08.12.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 3. AnzVÄndV am 8. Dezember 2016 und Änderungshistorie der AnzV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5e AnzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2016 geltenden Fassung
§ 5e AnzV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.10.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.10.2018 BGBl. I S. 1725
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 5e (neu)


(Text neue Fassung)

§ 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen)


vorherige Änderung

 


(1) 1 Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes haben

1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern' nach Anlage 1 und

2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern' nach Anlage 8

zu verwenden. 2 In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden oder für die Entziehung der Befugnis anzugeben.

(2) 1 Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a des Kreditwesengesetzes haben

1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans' nach Anlage 2 und

2. Institute, bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans' nach Anlage 9

zu verwenden. 2 In dem Formular sind jeweils die Gründe für das Ausscheiden anzugeben.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed