Änderung § 10a AnzV vom 08.12.2016

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 RiG am 8. Dezember 2016 und Änderungshistorie der AnzV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 10a AnzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2016 geltenden Fassung
§ 10a AnzV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 9 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 10a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)


vorherige Änderung

 


Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die bedeutend im Sinne des § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes sind, von Finanzholding-Gesellschaften und von gemischten Finanzholding-Gesellschaften

1. bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans' nach Anlage 6 und

2. bei denen die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans' nach Anlage 12

zu verwenden.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed