Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (KuArbGeldFristV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3267 (Nr. 63); aufgehoben durch § 2 V. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2332
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-3-19-2 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 182 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 24. April 2006 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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