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Anlage 2 - Tierzuchtgesetz (TierZG)

Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3294 (Nr. 64); aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 18
Geltung ab 28.12.2006; FNA: 7824-8 Tierzucht und Tierhaltung
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Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b sowie Nr. 8 Buchstabe a und § 6 Abs. 2) Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister



TiereHauptabteilung
des Zuchtbuches
Besondere Abteilung
des Zuchtbuches
Zuchtregister
1234
RinderAnforderungen nach Artikel 1,
2, 4 und 5 der Entscheidung
der Kommission 84/419/EWG
vom 19. Juli 1984 über die Kri-
terien für die Eintragung in die
Rinderzuchtbücher (ABl. EG
Nr. L 237 S. 11), geändert durch
die Entscheidung der Kommission
2007/371/EG vom 29. Mai 2007 zur
Änderung der Entscheidung 84/247/EWG
und 84/419/EWG hinsichtlich
Zuchtbücher für Zuchtrinder
(ABl. EG Nr. L 140 S. 49).
Anforderungen nach Artikel 3
der Entscheidung der Kommis-
sion 84/419/EWG vom 19. Juli
1984 über die Kriterien für die
Eintragung in die Rinderzucht-
bücher (ABl. EG Nr. L 237
S. 11), geändert durch die
Entscheidung der Kommission
2007/371/EG vom 29. Mai 2007 zur
Änderung der Entscheidung 84/247/EWG
und 84/419/EWG hinsichtlich
Zuchtbücher für Zuchtrinder
(ABl. EG Nr. L 140 S. 49).
 
Schweine   
a) reinrassig Anforderungen nach Artikel 1,
2, 4 und 5 der Entscheidung
der Kommission 89/502/EWG
vom 18. Juli 1989 über die Kri-
terien für die Eintragung rein-
rassiger Zuchtschweine in die
Herdbücher (ABl. EG Nr. L 247
S. 21).
Anforderungen nach Artikel 3
der Entscheidung der Kommis-
sion 89/502/EWG vom 18. Juli
1989 über die Kriterien für die
Eintragung reinrassiger Zucht-
schweine in die Herdbücher
(ABl. EG Nr. L 247 S. 21).
 
b) hybrid   Anforderungen nach Artikel 1
der Entscheidung der Kommis-
sion 89/505/EWG vom 18. Juli
1989 über die Kriterien für die
Eintragung in die Register für
hybride Zuchtschweine (ABl.
EG Nr. L 247 S. 33).
Schafe und
Ziegen
Anforderungen nach Artikel 1,
2, 3 Abs. 2 und Artikel 5 der
Entscheidung der Kommission
90/255/EWG vom 10. Mai 1990
über die Kriterien für die Eintra-
gung reinrassiger Zuchtschafe
und -ziegen in Zuchtbücher
(ABl. EG Nr. L 145 S. 32), geän-
dert durch die Entscheidung
der Kommission 2005/375/EG
vom 11. Mai 2005 zur Ände-
rung der Entscheidung 90/255/
EWG hinsichtlich der Eintra-
gung männlicher Schafe und
Ziegen in einen Anhang des
Zuchtbuchs (ABl. EU Nr. L 121
S. 87).
Anforderungen nach Artikel 3
Abs. 1 und 3 und Artikel 4 der
Entscheidung der Kommission
90/255/EWG vom 10. Mai 1990
über die Kriterien für die Eintra-
gung reinrassiger Zuchtschafe
und -ziegen in Zuchtbücher
(ABl. EG Nr. L 145 S. 32), geän-
dert durch die Entscheidung
der Kommission 2005/375/EG
vom 11. Mai 2005 zur Ände-
rung der Entscheidung 90/255/
EWG hinsichtlich der Eintra-
gung männlicher Schafe und
Ziegen in einen Anhang des
Zuchtbuchs (ABl. EU Nr. L 121
S. 87).
 
EquidenAnforderungen nach Artikel 1, 2
und 3 Abs. 2 der Entscheidung
der Kommission 96/78/EG vom
10. Januar 1996 zur Festlegung
der Kriterien für die Eintragung
von Equiden in die Zuchtbü-
cher zu Zuchtzwecken (ABl.
EG Nr. L 19 S. 39).
Anforderungen nach Artikel 3
Abs. 1 der Entscheidung der
Kommission 96/78/EG vom
10. Januar 1996 zur Festlegung
der Kriterien für die Eintragung
von Equiden in die Zuchtbü-
cher zu Zuchtzwecken (ABl.
EG Nr. L 19 S. 39).
 






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 TierZG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.08.2008Artikel 1 Erste Verordnung zur Anpassung des Tierzuchtgesetzes an geändertes Gemeinschaftsrecht
vom 20.08.2008 BGBl. I S. 1749

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 TierZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TierZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TierZG Verfahren
... ist, b) die Zuchtbuchordnung, die im Hinblick auf die Züchtung der in Anlage 2 Spalte 1 genannten Tiere die Anforderungen nach Anlage 2 Spalten 2 und 3 zu erfüllen hat, ... auf die Züchtung der in Anlage 2 Spalte 1 genannten Tiere die Anforderungen nach Anlage 2 Spalten 2 und 3 zu erfüllen hat, oder die Zuchtregisterordnung, die die Anforderungen nach ... 2 und 3 zu erfüllen hat, oder die Zuchtregisterordnung, die die Anforderungen nach Anlage 2 Spalte 4 zu erfüllen hat; 8. bei einer Zuchtorganisation, die ein Zuchtregister ... die im Hinblick auf die Züchtung von hybriden Schweinen die Anforderungen nach Anlage 2 Spalte 4 zu erfüllen hat, b) den Namen, die Anschrift und Angaben über den ...
§ 6 TierZG Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
... geltenden Vorschriften. (2) Jedes Tier, das die Anforderungen nach Anlage 2 Spalte 2 erfüllt, ist auf Antrag des Mitglieds einer Züchtervereinigung, das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Anpassung des Tierzuchtgesetzes an geändertes Gemeinschaftsrecht
V. v. 20.08.2008 BGBl. I S. 1749
Artikel 1 TierZGEUAnpV
... für Zuchtrinder (ABl. EG Nr. L 140 S. 49)," eingefügt. 2. In Anlage 2 werden bei der Position „Rinder" jeweils in Spalte 2 und 3 nach der Angabe „(ABl. ...