Änderung Anlage 1 TierZG vom 30.08.2008

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Anlage 1 TierZG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.08.2008 geltenden Fassung
Anlage 1 TierZG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.08.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.08.2008 BGBl. I S. 1749
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1) Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen


(Text alte Fassung)


Tiere | Anforderungen an die Anerkennung |
1 | 2 |
Rinder | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 84/247/EWG vom 27. April
1984 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von Züchtervereinigungen und Zuchtorga-
nisationen, die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten oder einrichten (ABl. EG Nr. L 125
S. 58) sowie bei Vorliegen von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern nach Kapitel III Nr. 1
letzter Absatz des Anhangs der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006
über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern
(ABl. EU Nr. L 169 S. 56). |
Schweine | |
a) reinrassig | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/501/EWG vom 18. Juli
1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen und Zuchtorga-
nisationen, die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine führen oder einrichten (ABl. EG Nr. L 247
S. 19). |
b) hybrid | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/504/EWG vom 18. Juli
1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen, Zuchtorganisa-
tionen und privaten Unternehmen, die Register für hybride Zuchtschweine führen oder einrichten
(ABl. EG Nr. L 247 S. 31). |
Schafe und
Ziegen | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/254/EWG vom 10. Mai
1990 über die Kriterien für die Zulassung der Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die
Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und -ziegen führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 145
S. 30). |
Equiden | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 92/353/EWG vom 11. Juni
1992 mit Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchterver-
einigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 192
S. 63). |

(Text neue Fassung)


Tiere | Anforderungen an die Anerkennung

1 | 2

Rinder | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 84/247/EWG vom 27. April
1984 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung von Züchtervereinigungen und Zuchtorga-
nisationen, die Zuchtbücher für reinrassige Zuchtrinder halten oder einrichten (ABl. EG Nr. L 125
S. 58), geändert durch die Entscheidung der Kommission 2007/371/EG vom
29. Mai 2007 zur Änderung der Entscheidung 84/247/EWG und 84/419/EWG
hinsichtlich Zuchtbücher für Zuchtrinder (ABl. EG Nr. L 140 S. 49),
sowie bei Vorliegen von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern nach Kapitel III Nr. 1
letzter Absatz des Anhangs der Entscheidung der Kommission 2006/427/EG vom 20. Juni 2006
über die Methoden der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei reinrassigen Zuchtrindern
(ABl. EU Nr. L 169 S. 56).

Schweine |

a) reinrassig | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/501/EWG vom 18. Juli
1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen und Zuchtorga-
nisationen, die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine führen oder einrichten (ABl. EG Nr. L 247
S. 19).

b) hybrid | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 89/504/EWG vom 18. Juli
1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen, Zuchtorganisa-
tionen und privaten Unternehmen, die Register für hybride Zuchtschweine führen oder einrichten
(ABl. EG Nr. L 247 S. 31).

Schafe und
Ziegen | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 90/254/EWG vom 10. Mai
1990 über die Kriterien für die Zulassung der Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die
Zuchtbücher für reinrassige Zuchtschafe und -ziegen führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 145
S. 30).

Equiden | Anforderungen nach dem Anhang der Entscheidung der Kommission 92/353/EWG vom 11. Juni
1992 mit Kriterien für die Zulassung bzw. Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchterver-
einigungen, die Zuchtbücher für eingetragene Equiden führen oder anlegen (ABl. EG Nr. L 192
S. 63).

 



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