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Änderung § 9 TierZG vom 15.12.2010

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§ 9 TierZG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
§ 9 TierZG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 16 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934

(Textabschnitt unverändert)

§ 9 Monitoring


(1) Zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Zieles führen die zuständigen Behörden ein Monitoring über die genetische Vielfalt im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztiere durch. Zur Durchführung des Monitoring kann die zuständige Behörde verlangen, dass Zuchtorganisationen oder deren Mitglieder die in einer auf Grund des § 10 Satz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung vorgesehenen Angaben zur Bewertung der genetischen Vielfalt mitteilen.

(2) Soweit es zur Durchführung des Monitoring nach Absatz 1 erforderlich ist, kann die zuständige Behörde die Angaben verwenden, die von Tierhaltern auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung landwirtschaftlicher Nutztiere den nach Landesrecht zuständigen Behörden oder von diesen beauftragten Stellen auf Anfrage mitgeteilt worden sind. Insoweit sind diese Behörden oder Stellen auskunftspflichtig.

(3) Die zuständigen Behörden übermitteln die bei der Durchführung des Monitoring erhobenen Daten

1. an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur bundesweiten Bewertung der genetischen Vielfalt sowie

(Text alte Fassung)

2. an die zuständigen Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Tierzucht oder der Erhaltung der genetischen Vielfalt erforderlich ist.

(Text neue Fassung)

2. an die zuständigen Einrichtungen der Europäischen Union, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Tierzucht oder der Erhaltung der genetischen Vielfalt erforderlich ist.

Personenbezogene Daten dürfen nicht übermittelt werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht die Ergebnisse des Monitoring.