Artikel 7 - Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie zur Änderung des Tierseuchengesetzes, des Tierschutzgesetzes und des Arzneimittelgesetzes (TierZRuaNOG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 ändert mWv. 28. Dezember 2006 TierZG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt das Tierzuchtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998 (BGBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Artikel 194 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2006.



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